PDF  | Drucken |
Neue Richtlinien für die Teilnahme am Festzug zum Brezelfest

Stand: November 2011 

 

  1. Allgemeine Orientierungshilfen

Jedem Festzugteilnehmer wird eine Kenn-Nummer schriftlich zugewiesen und als gedrucktes Schild per Post zugesandt. Der Tausch der Kenn-Nummer mit einem anderen Festzugteilnehmer ist untersagt. Die Kenn-Nummer ist gut sichtbar im vorderen Bereich (für Kommentierung bei Fernsehübertragungen) an allen Fahrzeugen anzubringen und stellt zugleich die Festzugnummer dar. Entsprechend der fortlaufenden Kenn-Nummer erfolgt auch die Aufstellung der Festzugteilnehmer im Aufstellungsbereich.

  1. Organisationshinweise

  1. Aufstellung: Die Festzugteilnehmer sollten bis spätestens 12.30 Uhr im Aufstellungsbereich ihren Standplatz eingenommen haben.

Der Aufstellungsbereich befindet sich in der Burgstraße. Die Zufahrt zum Aufstellungsbereich ist nur über die Dudenhofer Straße / Obere Langgasse möglich (siehe beiliegende Anfahrtsskizze). Die Zufahrtsstrecke ist ab der B 9 / Anschlussstelle Speyer - Dudenhofen ausgeschildert.

Wichtig ! Bis zum Beginn des Festzuges, muss im Aufstellungsbereich die linke Fahrbahnseite freigehalten werden (Notzufahrt bei Rettungsfällen). Fahrzeuge, die nicht am Festzug teilnehmen, sind auf den ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen.

  1. Umzug

Beginn des Festzuges : 13.30 Uhr ( bei Fernsehübertragung voraussichtlich 13.00 Uhr )

Umzugsstrecke : Burgstraße - Friedrich-Ebert-Str.- Wormser Landstraße – Hirschgraben – Bahnhofstraße – Postplatz – Maximilianstraße – Domplatz – Auflösungsbereich Industriestraße

Ende des Festzuges : ca. 16.00 Uhr am Festplatz/Industriestraße

Die Festwagen sind geradeaus in Richtung Karl-Leiling-Allee weiterzufahren.

Der Rückweg zum Aufstellungsbereich beträgt ca. 10 Minuten. Alternativ kann auch der City-Shuttle an der Haltestelle Karl-Leiling-Allee bis zum Bahnhof benutzt werden.

  1. Sonderbestimmungen für Festwagen

  • Die teilnehmenden Fahrzeuge müssen den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen.

  • Die Festwagen müssen mit einem stabilen Unterfahrschutz ausgestattet sein (bis mindestens 30 cm über die Fahrbahn).

  • Folgende Regelmaße nach der StVZO/StVO dürfen nicht überschritten werden:

Länge: 18 m (Zugmaschine mit Anhänger) bzw. 12 m Einzelfahrzeuge

Breite : 2,55 m Höhe : 4 m (gilt auch für Transport von Personen)

Es darf pro Fahrzeug nur ein Anhänger mitgeführt werden.

Bei Zugfahrzeugen mit Anhänger ist jeweils rechts und links eine Begleitperson zur Absicherung abzustellen.

Wichtig !

  • Bereits bei der Anmeldung ist auf die jeweilige Fahrzeugart (LKW als Einzelfahrzeug, Zugmaschine mit Anhänger) hinzuweisen.

Anmerkung: Sattelkraftfahrzeuge werden aus Sicherheitsgründen nicht mehr zugelassen. Ebenfalls ist der Versicherungsschutz zur Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung mit dem jeweiligen Versicherer bei Teilnahme an Festumzügen bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen abzuklären und genehmigen zu lassen !

 

  • Sollten die angegebenen Maße überschritten werden, so sind die erforderlichen Erlaubnisse bzw. Ausnahmegenehmigungen für die Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde einzuholen.

Anschrift: Stadtverwaltung Speyer, Große Himmelsgasse 10, 67346 Speyer. Ansprechpartner: Herr Uwe Rudingsdorfer, Tel.: 06232/14-2438.

Ferner sind überschreitende Zugabmessungen dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.

  • Die teilnehmenden Zug- und Lastfahrzeuge sind dem Festzug angepasst zu schmücken. Ist dies nicht der Fall, kann ein Ausschluss der Fahrzeuge durch den Veranstalter bzw. das eingesetzte Ordnerpersonal erfolgen.

  • Bei Motivwagen mit Personenbeförderung ist aufgrund der geltenden Brandschutzbestimmungen ein zugelassener Feuerlöscher mitzuführen.

  • Zur Vermeidung von Schadensfällen sind Festwagen von mindestens 2 Personen zu begleiten. Sofern örtliche- bzw. fahrzeugbedingte Umstände es erfordern (Rundumsicht), sind mehr Begleitpersonen einzusetzen.

4. Sonderbestimmungen für Reitgruppen

Die mitgeführten Pferde müssen festzugtauglich sein. Pferde dürfen nur von geübten Reitern geritten werden. Gleiches gilt für das Führen von Pferdegespannen. Die Verantwortung hierfür liegt bei den jeweiligen Festzugsgruppen und Vereinen.

Eine entsprechende, hierfür vorgesehene Haftpflichtversicherung ist Pflicht.

5. Sonderbestimmungen für das Mitführen von Beschallungsanlagen

Auf das Mitführen von Beschallungsanlagen sollte wegen der Teilnahme der Musikgruppen oder Gruppen mit Tieren grundsätzlich verzichtet werden. Festzugteilnehmer die Beschallungsanlagen (Stereoanlagen, Musikboxen etc.) mitführen wollen, haben dies dem Veranstalter bereits bei der Anmeldung unter Angabe der Wattleistung und des Schalldruckpegels mitzuteilen.

6. Sonderbestimmung für das Abfeuern von Böllerschüssen und

Knallkörpern

Wegen der extremen Geräuschentwicklung dürfen auf der Zugstrecke nur an den nachfolgend aufgeführten Örtlichkeiten Böllerschüsse abgefeuert werden: Beginn des Festzuges: Friedrich-Ebert-Straße, Kreuzung Rauschendes Wasser, Wormser Landstraße/Prinz-Luitpold-Straße (ehem. Brandversicherungsamt), Guido-Stifts-Platz/Hirschgraben, Hirschgraben/Bahnhofstraße, Bahnhofstraße Höhe Volksbank, Postplatz, Maximilianstraße Höhe Kaufhof und Rathaus, Domplatz. Auf der übrigen Zugstrecke ist das Abfeuern untersagt.

7. Werbung

Im Falle einer gewerblichen Werbung (z.B. Werbetafel oder Plakat des Sponsors) bedarf es einer vorherigen Genehmigung des Veranstalters. Das Austeilen von nicht teilnehmerbezogenem Werbematerial ist generell untersagt. Werbebroschüren, Postkarten, Hand- bzw. Flugzettel, etc. dürfen nicht geworfen – auch nicht vom Fahrer - sondern müssen von Hand verteilt werden. Das Hinterlassen/Ablegen überzähligen Werbematerials auf der Umzugsstrecke ist nicht gestattet. Im Bedarfsfalle erfolgt bei Zuwiderhandlung auf Kosten des Verursachers eine Beseitigung und ordnungsgemäße Reinigung des Veranstaltungsbereiches.

8. Verhaltensweise

Es ist darauf zu achten, dass der Zug nicht durch Lückenbildung unterbrochen wird. Tanzvorführungen oder sonstige Einlagen, die den Zug zum Stehen bringen, sind deshalb grundsätzlich nicht zulässig. Das Bespritzen der Zuschauer mit Wasser ist nicht gestattet. Den Anordnungen der eingesetzten Zugbegleiter und Ordner ist unbedingt Folge zu leisten.

9. Notfallsituationen und Versicherungsschutz

In Notfallsituationen wenden Sie sich bitte an die Zugbegleiter und Ordner des Verkehrsvereins bzw. Technischen Hilfswerkes (THW). Diese sind mit Mobilfunkgeräten ausgestattet und können so jederzeit Rettungsdienst und Feuerwehr alarmieren. Für den Festzug ist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Für jedes teilnehmende Fahrzeug, muss zusätzlich eine gültige Haftpflichtversicherung vorliegen. Zugteilnehmer und Tiere sind nicht unfallversichert; sie nehmen auf eigenes Risiko teil. Eine Unfallversicherung muss deshalb von jeder teilnehmenden Gruppe selbst abgeschlossen werden. Dies gilt auch für die Pferdehalterversicherung.

10. Ausschluss

Bei Verstößen gegen die vorstehenden Richtlinien behält sich der Veranstalter den Ausschluss von einzelnen Teilnehmern wie auch Gruppen vor. Dies gilt insbesondere bei Missachtung von Anweisungen der eingesetzten Zugbegleiter, Ordner und Polizeibeamten. Ggf. entfällt eine vereinbarte Aufwandsentschädigung.

Verkehrsverein Speyer Veranstaltungs GmbH – Festzugleitung –

 

Hinweis: Bezüglich verschiedener Baumaßnahmen und den damit verbundenen, unvorhersehbaren, Straßensperrungen rund um die Postgalerie in Speyer, kann es kurzfristig zu einer Änderung der Festzugstrecke kommen.

 

 

 

i.A. Mike Oehlmann

bei Rückfragen: Tel.: 062 32 – 621001 oder Mobil: 0172 – 520 93 82

 

 

Speyer, Nov. 2011

 
Verkehrsverein Speyer © 2012 · Impressum · Kontakt