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Allgemeine Orientierungshilfen und Hinweise zum Brezelfestzug 2012 Zu Ihrer eigenen Sicherheit bitten wir nachfolgende Punkte zu beachten, um einen geordneten Ablauf des Festzuges sicherzustellen. 1. Versicherungsschutz Für jedes teilnehmende Fahrzeug muss eine für diese Veranstaltung geltende Haftpflichtversicherung vorliegen. Für den Abschluss dieser Haftpflichtversicherung ist jeder Teilnehmer/Fahrzeughalter bzw. Fahrzeugführer selbst verantwortlich. Es ist darauf zu achten, dass der Versicherungsschutz auch die An- und Abfahrt umfasst. Bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen bzw. Fahrzeugen, die entgegen dem ursprünglichen Einsatz für die Abwicklung des Festzugs eingesetzt werden, wird empfohlen, vorab die Versicherungsgesellschaft über den „artfremden Einsatz“ zu informieren, damit bei einer eventuellen Schadensabwicklung keine Probleme entstehen. Bei Eintritt eines Unfalls ist unverzüglich ein Arzt hinzuzuziehen und das Organisationsbüro zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass Unfälle, die auf Trunkenheit beruhen, nicht unfallversichert sind. 2. Ordnung innerhalb der Gruppe Jede Festzuggruppe ist für die Sicherheit und Ordnung innerhalb ihres Bereiches selbst verantwortlich. Jede Gruppe hat hierfür eine zuständige Person und abhängig von der Größe der Abordnung auch Ordner in ausreichender Zahl einzusetzen. Diese haben dafür Sorge zu tragen, dass die Fahrzeugführer und deren Wagen sowie Reiter und Fußgänger verkehrstüchtig bleiben und ihre Fahr-, Geh- und Reitweise so einrichten, dass keine Zuschauer, Zugteilnehmer oder unbeteiligte Personen oder Sachen gefährdet oder beschädigt werden können. Die Gruppe muss sich geschlossen darstellen. Der Abstand von Gruppe zu Gruppe sollte mindestens 3 Meter, jedoch höchstens 8 Meter betragen. Wir bitten, dafür zu sorgen, dass der Zug in sich geschlossen bleibt und nicht angehalten wird. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Ehrentribüne. 3. Sicherungsordner und Fahrzeugsicherheit im Festzug Zu jedem Fahrzeug sind von den Teilnehmern Gruppenordner in ausreichender Zahl einzusetzen, die dafür zu sorgen haben, dass keine Personen, vor allem Kinder, zu nahe an den Wagen herantreten. An jedem Fahrzeug müssen mindestens zwei Sicherungsordner, und zwar an der Vorderseite des Fahrzeugs jeweils an den Ecken (links und rechts platziert) mitlaufen. Zusätzlich sind bei großen Motivwagen jeweils an den Seiten Sicherungsordner einzusetzen. Die Sicherungsordner sollten Warn-/Sicherheitswesten (DIN Norm EN 471), nach Möglichkeit in Farbe gelb, tragen. Zwischen den Fahrern und den zur Sicherung des Festwagens eingesetzten Sicherungsordnern müssen Kommunikationsmöglichkeiten bzw. ständige Sichtverbindung garantiert sein. Alle am Festzug teilnehmenden Fahrzeuge, Pferdegespanne, Anhänger etc. müssen grundsätzlich den Zulassungsbestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Teilnehmer, die gegen diese Richtlinien verstoßen und den Anordnungen der Zugbegleiter nicht Folge leisten, müssen mit der Aberkennung der zugesagten Aufwandsentschädigung rechnen. |
